Portrait
Die Wohngenossenschaft Bündnerstrasse – gestern, heute und morgen
Die Wohngenossenschaft Bündnerstrasse wurde am 29. Juni 1945 gegründet. Zwischen 1945 und 1967 wurden 15 Liegenschaften gebaut. 2021 erstellte die Genossenschaft zusammen mit der NWG einen Neubau mit 6 Häusern an der Burgfelderstrasse. Ab 2024 ergänzen wir unseren Bestand laufend durch Zukäufe von Liegenschaften. Mit 207 Wohnungen (Stand 2026) gehören wir zu den grösseren Genossenschaften im Kanton Basel-Stadt.
Es wurde schon in den Gründerjahren darauf geachtet, grosszügig zu planen und zu bauen. So können wir heute in 23 Liegenschaften helle und flächenmässig grosszügige Wohnungen von 2 bis 6 Zimmern anbieten. Die Mieten werden strikt nach dem Kostenmietmodell berechnet.
Unsere Wohnungen werden bei jedem Wohnungswechsel renoviert und instandgestellt. Die Liegenschaften in regelmässigen Abständen saniert und/oder ausgebaut. Dies sind die Voraussetzungen dafür, dass unsere Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt ihre Attraktivität nicht verlieren. Die Wohnungen verfügen über einen guten Ausbaustandard der dem heutigen Komfort entspricht.
Um Wohnraum zu gewinnen, erhielten unsere 10 Häuser an der Sierenzerstrasse in den Jahren 2006/2007 einen ganzjährig bewohnbaren Wintergarten von mindestens 9 m² Fläche. Die obersten Wohnungen dieser 10 Liegenschaften wurden zu Maisonette-Wohnungen ausgebaut. Durch den Neubau an der Burgfelderstrasse im 2021 und Zukäufe von bestehenden Gebäuden vergrösserte sich unsere Genossenschaft in den letzten paar Jahren stetig.
Ausstattung unserer Liegenschaften
Kellerräumlichkeiten
Mit Veloabstellplätzen in allen Liegenschaften
Waschküche
Ausgestattet mit Waschmaschine und Tumbler
Trockenraum
Mit Secomaten für schnelles Trocknen
Estrichabteile
Bei 12 Liegenschaften zur Wohnung gehörend
Lifte
In 8 Liegenschaften verfügbar
Grünflächen
Alle Siedlungen verfügen über Gärten oder Grünanlagen
Mitgliedschaft
Wer eine Wohnung der Wohngenossenschaft Bündnerstrasse mietet, wird mit Unterschrift des Mietvertrages gleichzeitig Mitglied unserer Genossenschaft. Mitgliedschaft und Mietvertrag bedingen sich gegenseitig. Das heisst, eine Kündigung der Wohnung bedeutet gleichzeitig auch die Kündigung der Mitgliedschaft und umgekehrt. Grundlage dafür bieten unsere Statuten.
Statuten
Im Gegensatz zum privaten Liegenschaftsmarkt sind die Mieter in einer Wohngenossenschaft rechtlich etwas anders organisiert. Dies weil neben dem Mietrecht auch die Statuten der Genossenschaft einen vollwertigen Bestandteil des Mietvertrags und der Mitgliedschaft darstellen. In den Statuten sind diverse Verordnungen und Bestimmungen festgehalten, die für alle Mitglieder verbindlich sind.
Im Schweizerischen Obligationenrecht (kurz OR genannt) wird die Genossenschaft so umschrieben:
Die Genossenschaft ist eine Körperschaft (...), die in der Hauptsache die Förderung oder Sicherung bestimmter wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder in gemeinsamer Selbsthilfe bezweckt.
(Zitat Art. 828, OR)
Art. 3 Zweck
Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe, ihren Mitgliedern gesunden und preiswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen und diesen dauernd der Spekulation zu entziehen.
Die Genossenschaft ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Im Folgenden werden die Genossenschafterinnen und Genossenschafter "Mitglieder" genannt.
Die Genossenschaft sucht ihre Zwecke zu erreichen:
- • Durch Vermietung der Wohnungen an ihre Mitglieder zu Mietzinsen, die auf der Basis der Selbstkosten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Selbsterhaltung der Genossenschaft festzusetzen sind
- • Durch sinnvolle Investitionen in die eigenen genossenschaftlichen Anlagen
- • Durch Bau und Kauf von geeigneten Liegenschaften
- • Durch sinnvolles Anlegen und Aufnehmen von Geldern im Finanzmarkt
- • Die Tätigkeit der Genossenschaft ist nicht gewinnstrebig
Organisation
Generalversammlung
Das oberste Organ ist die Generalversammlung, die durch die stimmberechtigten Mitglieder gebildet wird und normalerweise einmal pro Jahr zusammenkommt. In bestimmten Fällen kann auch eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen werden. Sie ist ein wichtiges Instrument, sich über geplante Projekte, Tendenzen, Veränderungen und über die im vergangenen Jahr behandelten Themen zu informieren.
Vorstand
Der Vorstand setzt sich aus mindestens 5 Mitgliedern zusammen. Unsere Vorstandsmitglieder arbeiten im Milizsystem und werden für ihre Tätigkeiten entschädigt. Der Vorstand ist zuständig für diverse Bereiche der Führung und befasst sich hauptsächlich mit strategischen Fragen rund um die Genossenschaft. Er wird jeweils von der Generalversammlung gewählt und erhält dadurch auch das notwendige Vertrauen ausgesprochen, das zur Führung einer solchen Institution wichtig ist.
Die ersten drei Positionen bilden die Geschäftsleitung, welche den operativen Bereich beaufsichtigt.
Geschäftsstelle
Die Genossenschaft betreibt eine Geschäftsstelle für die Verwaltung der Wohnungen, welche ihre Räumlichkeiten auf dem Westfeld hat.
Wichtige Bereiche:
- Repräsentationsfunktionen und Ansprechpartner nach innen und aussen
- Bauwesen, Unterhalt, Sanierungen, Garten, etc.
- Verwalten der Finanzen (Mieteinnahmen, Hypotheken, Budget etc.)
- Neuvermietung, Kündigung, Mieterbetreuung etc.
- Protokollführung
- Sekretariat
- Personalwesen
Hauswarte
Die Hauswarte bestehen aus Mitgliedern der Genossenschaft und sind die erste Ansprechstelle für unsere Bewohner bei Problemen und Reparaturmeldungen.
Mitarbeit
Wenn wir in den Archiven unserer Genossenschaft stöbern, treffen wir immer wieder auf Berichte, in denen sich die Mitglieder vor vielen Jahren um die begehrten Vorstands- und Hauswartposten gerissen haben.
Die Zeiten haben sich geändert. Die private Arbeitswelt und unsere Gesellschaft haben sich verändert. Der Fortschritt muss von weniger Arbeitskräften mit mehr Arbeitsleistung vollbracht werden. Auch das Leben in unserer Gesellschaft hat sich gewandelt. Das Gemeinsame tritt oft für das Individuelle in den Hintergrund. Dies können wir an verschiedenen Situationen unseres eigenen Erlebnisumfeldes bemerken.
Doch gerade die Genossenschaft im herkömmlichen Sinn lebt vom Gemeinschaftssinn seiner Mitglieder.
Deshalb ist unsere Genossenschaft immer wieder darauf angewiesen, Mitglieder zu finden, die bereit sind, in irgendeiner Weise aktiv mitzuarbeiten. Wer einen Mietvertrag unterschreibt, verpflichtet sich grundsätzlich der genossenschaftlichen Idee, in der Genossenschaft bei Bedarf mitzuarbeiten oder ein Amt zu übernehmen.
Verband
Als Mitglied bei Wohnbaugenossenschaften Schweiz sowie dessen Regionalverband Nordwestschweiz sind wir Teil einer politischen Interessengemeinschaft, die sich für günstigen Wohnraum einsetzt und die Genossenschaftsbewegung am Leben erhält und weiterentwickelt.
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